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WEBAPPS ON THE FASTLANE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der AppLane GbR (im Folgenden AppLane), Christian Adolf Hamacher & Sven Tysiak, Hubertstraße 178a, 45139 Essen und Ihnen als Nutzer unserer im Impressum genannten Webseiten soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns etwas anderes vereinbart wurde. Als Nutzer gilt jeder, der auf der Internetseite registriert bzw. angemeldet wurde oder der mit AppLane einen Vertrag zur Nutzung der von AppLane angebotenen Dienste abschließt (im Folgenden Kunde genannt).


1 Allgemeines, Anwendungsbereich

1.1 Ausschließlichkeit unserer AGB

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Dienstleistung vorbehaltlos ausführen.

1.2 Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden online (auf den genannten Webseiten), schriftlich, per Telefax oder per Email mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch ihn anerkannt. Auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Fall der Änderung der Geschäftsbedingungen auch gesondert hingewiesen.

1.3 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 9 Abs. 1 und 2 ECG, § 10 Abs. 1 und 2 ECG und § 12 ECG, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden ausgeschlossen.

2 Leistungen, Inhalte der Webseiten

2.1 Vertragsgemäße Leistungen

AppLane stellt dem Kunden ein Zeiterfassungssystems auf der Webseite app.timeandattendance.online oder/und eine Tourenplanung auf der Webseite app.tourplaner.online zur Verfügung. Hierfür vom Kunden eingegebene Daten (z.B. Kundenkontakte, Mitarbeiterdaten, Zeiterfassungsdaten, etc. sowie diesbezügliche Dokumente) werden im Namen des Kunden nach seiner Freigabe auf der betreffenden Webseite gespeichert. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

2.2 Verantwortlichkeit

AppLane übernimmt für vom Kunden auf den Webseiten zwecks Durchführung seines Zeiterfassungssystems oder/und seiner Tourenplanung eingetragene Daten jeglicher Art keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

2.3 Dauer der Datenspeicherung

Soweit nicht anders vereinbart, speichert der Kunde seine Daten jeglicher Art nach eigenem Ermessen auf der betreffenden Webseite selbstständig nach seiner Wahl. Solange der Kunde einen laufenden Vertrag mit der AppLane über die Nutzung des Zeiterfassungssystems oder/und der Tourenplanung hat, werden sie für den vollen vereinbarten Zeitraum auf der dementsprechenden Webseite gespeichert. Besteht kein aktiver Vertrag, besteht kein Anspruch auf Speichern jedweder Daten.

3 Verträge und Angebote

3.1 Schriftliche Bestätigung

Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens AppLane verbindlich. Erfolgt die Leistung durch AppLane, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

3.2 Verbindliche Termine und Fristen

In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von AppLane schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3 Angebote sind stets freibleibend

Alle Angebote von AppLane sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich AppLane auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.

3.4 Urheberrecht

Verträge zur Speicherung jedweder Daten durch den Kunden beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software der von AppLane betriebenen Webseiten auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von AppLane verbleiben uneingeschränkt bei AppLane.

3.5 Leistungsschutzrechte

Sämtliche von AppLane veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen im Außenverhältnis dem Urheberrecht von AppLane. Davon sind nur diejenigen von AppLane veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von AppLane unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

3.6 Datenbanktechnologien

AppLane ist Hersteller und Urheber seiner Applikationen, Webseiten, Broschüren, sonstigen Veröffentlichungen und Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

4 Leistungen der AppLane

4.1 Auftragsausführung

AppLane behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder im Hinblick auf bereits gespeicherte Daten, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen diese AGB verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Hinweise auf Leistungselemente genannt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

AppLane ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit AppLane wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde AppLane auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

AppLane weist den Kunden vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für die Zeiterfassung und die Tourenplanung bestehen können. Diese sind einzuhalten. Der Kunde ist eigenständig verpflichtet sich über etwaige Besonderheiten und Einschränkungen zu informieren.

4.2 Änderung des Leistungsangebots

AppLane ist berechtigt das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Kunde ist rechtzeitig darüber zu informieren.

4.3 Kein Anspruch auf weitergehende Dienste

Soweit AppLane entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung für den Kunden erbringt, können diese jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus für den Kunden nicht.

4.4 Subunternehmer

AppLane ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). AppLane haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

4.5 Ort der Leistungserbringung

AppLane oder von ihr beauftragte Subunternehmer erbringen die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen, soweit nicht abweichend geregelt, in Ländern der Europäischen Union. AppLane oder von ihr beauftragte Subunternehmer können den Ort der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen auch in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagern, soweit dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.

5a Zeiterfassungssystem

5a.1 Generelles

AppLane erteilt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-exklusive und nicht-übertragbare, dauerhafte Recht, zur Nutzung des Zeiterfassungssystems app.timeandattendance.online. AppLane wird die Webseite app.timeandattendance.online regelmäßig während 20 Stunden von 24 täglich zur Nutzung für den Kunden bereithalten.

Der Kunde wählt zum Zugang zu app.timeandattendance.online eine Benutzerkennung (seine geschäftliche Email-Adresse) und ein Passwort. Der Kunde kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern. Innerhalb seines generellen Zuständigkeitsbereiches trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass sowohl die Benutzerkennung als auch das Passwort nur von ihm selbst benutzt werden kann. Dabei hat der Kunde auch eventuelle weitere Sicherheitskriterien (z.B. Mehrfaktorauthentifizierung), die ihm bekannt gegeben werden, zu beachten.

Der Kunde kann nach seinem eigenen Ermessen weitere Nutzer gegen entsprechendes Entgelt berechtigen lassen auf app.timeandattendance.online zuzugreifen, welche in seinem Namen und auf seine Rechnung das Zeiterfassungssystem nutzen dürfen. Das rechtliche und kaufmännische Risiko hierfür trägt der Kunde eigenverantwortlich und stellt AppLane schon jetzt umfänglich von eventuellen rechtlichen und finanziellen Folgen frei.

5a.2 Unternehmens- und Personaldaten

Auf der Webseite app.timeandattendance.online verwaltet der Kunde mittels seines Accounts Mitarbeiterdaten und protokolliert u.a. deren Zeiterfassung im Hinblick auf die Speicherung und Verarbeitung von Daten auf der Website app.timeandattendance.online.

Hier verwaltet der Kunde selbstständig mittels unterschiedlicher Eingabefelder die Angaben zu vorgenannten Datensätzen. Diese Daten werden von AppLane genutzt um ein kundenspezifisches Zeiterfassungssystem auf app.timeandattendance.online bereitzustellen. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von AppLane, sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von AppLane ist und auf seine eigenen Webinhalte verlinkt.

5b Tourenplanung

5b.1 Generelles

AppLane erteilt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-exklusive und nicht-übertragbare, dauerhafte Recht, zur Nutzung der Tourenplanung app.tourplaner.online. AppLane wird die Webseite app.tourplaner.online regelmäßig während 20 Stunden von 24 täglich zur Nutzung für den Kunden bereithalten.

Der Kunde wählt zum Zugang zu app.tourplaner.online eine Benutzerkennung (seine geschäftliche Email-Adresse) und ein Passwort. Der Kunde kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern. Innerhalb seines generellen Zuständigkeitsbereiches trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass sowohl die Benutzerkennung als auch das Passwort nur von ihm selbst benutzt werden kann. Dabei hat der Kunde auch eventuelle weitere Sicherheitskriterien (z.B. Mehrfaktorauthentifizierung), die ihm bekannt gegeben werden, zu beachten.

Der Kunde kann nach seinem eigenen Ermessen weitere Nutzer gegen entsprechendes Entgelt berechtigen lassen auf app.tourplaner.online zuzugreifen, welche in seinem Namen und auf seine Rechnung die Tourenplanung nutzen dürfen. Das rechtliche und kaufmännische Risiko hierfür trägt der Kunde eigenverantwortlich und stellt AppLane schon jetzt umfänglich von eventuellen rechtlichen und finanziellen Folgen frei.

5b.2 Unternehmens- und Personaldaten

Auf der Webseite app.tourplaner.online verwaltet der Kunde mittels seines Accounts Kundendaten,Fahrer- und Fahrzeugdetails sowie Touren und Geolokationsdaten im Hinblick auf die Speichenung und Verarbeitung von Daten auf der Website app.tourplaner.online.

Hier verwaltet der Kunde selbstständig mittels unterschiedlicher Eingabefelder die Angaben zu vorgenannten Datensätzen. Diese Daten werden von AppLane genutzt um eine kundenspezifische Tourenplanung auf app.tourplaner.online bereitzustellen. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von AppLane, sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von AppLane ist und auf seine eigenen Webinhalte verlinkt.

6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Übertragung von Eigentum

Der Kunde überträgt AppLane alle Eigentumsrechte an Daten, Dateien oder sonstigen elektronischen Verzeichnissen, die er im Zusammenhang mit Kunden-, Mitarbeiter-, Fahrer- und Fahrzeugdaten, Geolokationsdaten sowie Zeiterfassungsdaten an AppLane zur Verwaltung auf seinen Webseiten übergeben hat. Insbesondere erhält AppLane das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an vorgenannten Daten gegenüber Dritten geltend zu machen.

6.2 Vertragsübernahme und Angebotsdetails

Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Kunden bedarf vorheriger Zustimmung durch AppLane. Es ist nicht möglich, einen Dritten anstelle des Kunden als Vertragspartner auftreten zu lassen, z. B. eine Agentur oder eine Rechtsanwaltskanzlei.

Von AppLane abgegebene Angebote, die vom Preis vorheriger Angebote abweichen (z.B. aufgrund spezieller oder/und einmaliger Kundenrabatte) führen nicht zu einem wiederholten oder dauerhaften Recht auf diesen Angebotspreis. Auch ergeben sich daraus keine Rechte für andere Kunden.

6.3 Zur Verfügung Stellung von Unterlagen

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass AppLane die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen usw., soweit diese nicht von der AppLane geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. AppLane darf, außer soweit sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen usw. ausgehen.

6.4 Ansprüche Dritter

AppLane und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Erbringung von Dienstleistungen durch AppLane verbunden sind. Der Kunde unterrichtet AppLane unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder AppLane überlassen oder nur im Einvernehmen mit AppLane führen.

7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Vergütung

Die Vergütung, für die von AppLane zu erbringende Leistung, bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der AppLane Webseite applane.online veröffentlichten Preisen bzw. aus dem Kunden vorgelegten Angeboten.

7.2 Rechnungstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. AppLane behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.

7.3 Nettopreise

Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

7.4 Zahlungsziel

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen grundsätzlich sofort fällig und innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht AppLane den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

7.5 Genehmigung von Nachweisen

Soweit zwischen AppLane und dem Kunden eine Abrechnung nach Aufwand bzw. auf Stundenbasis vereinbart worden ist, gelten Aufwands- bzw. Stundennachweise als genehmigt, wenn und soweit der Kunde diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt detailliert widerspricht und AppLane im Aufwands- bzw. Stundennachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.

7.6 Kreditwürdigkeit

Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist AppLane berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn AppLane nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

7.7 Forderungsausfall

Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist AppLane berechtigt, getroffene Skontovereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. AppLane ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.

7.8 Nicht eingelöste Lastschrift

Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde AppLane die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

7.9 Zahlungseingang

Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten von AppLane gutgeschrieben ist.

7.10 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.

8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

8.1 Zumutbarkeit

AppLane ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von AppLane für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

8.2 Sonderkündigungsrecht

Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. AppLane weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

9 Verzug

9.1 Zahlungsverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug, so kann AppLane das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt AppLane vorbehalten.

9.2 Verzugszinsen

AppLane ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist AppLane berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von AppLane, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

9.3 Annahmeverzug des Kunden

Kann AppLane die vertraglich vereinbarten Leistungen aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen trotz erfolglos gesetzter Nachfrist nicht ausführen, so ist sie berechtigt, unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug, von dem Vertrag zurückzutreten und einen sofort in einer Summe fälligen Schadenersatz statt der Leistung in Höhe der zwölffachen durchschnittlichen monatlichen Rechnung sowie Ersatz ihrer Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn AppLane einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

10 Haftung

10.1 Beschränkung der Haftung

AppLane haftet dem Kunden stets für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

10.2 Keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

AppLane haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

10.3 Keine Haftung für entfernte Folgeschäden

Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.4 Haftung bei Einmalvergütung

Bei Vereinbarung einer Einmalvergütung ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf 10% des Netto-Auftragsvolumens pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25% des Netto-Auftragsvolumens begrenzt.

10.5 Haftung bei wiederkehrender Vergütung

Bei Vereinbarung einer wiederkehrenden Vergütung ist die Haftung bei Sach- und sonstigen Schäden auf 10% des Netto-Jahresentgelts pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25% des Netto-Jahresentgelts begrenzt. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Vorrangig ist eine gesondert vereinbarte Haftungssumme. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung von AppLane wegen leichter Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf 500000 EUR. Die Haftung gemäß Ziffer 11.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

10.6 Haftung aus Garantieerklärung

Aus einer Garantieerklärung haftet AppLane nur aus Schadenersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 11.2.

10.7 Haftung bei Datenverlust

Bei Verlust von Daten haftet AppLane nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von AppLane tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

10.8 Sonstige Ansprüche

Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen AppLane gelten die Ziffern 11.1 bis 11.7 entsprechend.

11 Vertragslaufzeit und Kündigung

Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

12 Geheimhaltung

Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15ff AktG. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. AppLane ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

13 Allgemeines zum Datenschutz

13.1 Maschinelle Verarbeitung

Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass AppLane personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus Verträgen mit dem Kunden ergeben, maschinell verarbeitet.

13.2 Rechtsgrundlage

AppLane verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze (z. B. BetrVG, ArbZG, etc.).

13.3 Zweck der Datenverarbeitung

In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

13.4 Berechtigtes Interesse

Soweit erforderlich verarbeitet AppLane Daten des Kunden zudem auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO, um berechtigte Interessen von AppLane oder von Dritten (z. B. Behörden) zu wahren. Dies gilt insbesondere bei der Aufklärung von Straftaten (Rechtsgrundlage § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG) oder zu Zwecken der internen Kommunikation und sonstiger Verwaltungszwecke.

14 Höhere Gewalt

14.1 Keine Haftung bei höherer Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die AppLane die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet AppLane nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Pandemien oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

14.2 Höhere Gewalt ist kein Vertragsverstoß

Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit AppLane auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

14.3 Schadenminderungsobliegenheit

Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

15 Sonstige Bedingungen

15.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von AppLane in Essen, Deutschland.

15.2 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand

Gegenüber dem Kunden gilt der Sitz von AppLane als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. AppLane ist jedoch auch berechtigt, am Firmensitz des Kunden zu klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

15.4 Übertragung von Rechten

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AppLane auf einen Dritten übertragen.

15.5 Geltendes Recht

Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17 Kontakt

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Christian Adolf Hamacher & Sven Tysiak
Hubertstraße 178a
45139 Essen
kontakt@applane.online
(siehe unser Impressum)

Stand: 1.5.2023

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